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RATS Amstetten, Bernhard Keller
0664/4545245
08:00 Uhr
08:00 Uhr
08:00 Uhr
Teamwertung:
· Die Wertung erfolgt als männliches, weibliches oder mixed Team!
· Mehrfachnennungen sind möglich! Man kann als Einzelstarter als auch als Teamstarter gewertet werden.
· Die Teilnahme in mehr als einem Team ist nicht möglich.
Schwimmen:
§ Das Schwimmen findet in einem 25 m Becken mit 4 Bahnen statt. Wassertemperatur: 27°C
§ Es ist jeder Schwimmstil erlaubt. Dieser darf auch während des Schwimmens beliebig geändert werden
§ Es dürfen keine Auftriebs- oder Vortriebshilfen verwendet werden.
§ Distanzen gem. „Klasseneinteilung“
§ Das Startsignal lautet: „Auf die Plätze…- Startsignal“
§ Der Start erfolgt vom Startsockel durch Kopfsprung oder vom Beckenrand durch Abstoßen von der Wand (ein Sprung vom Beckenrand ist nicht erlaubt)
§ Erst mit dem Ertönen des Startsignales dürfen sich die Füße vom Startsockel bzw Beckenrand lösen
§ Bei der Wende muss mindestens ein Körperteil die Wand berühren
§ Wendenrichter kontrollieren das Einhalten der Wettkampfregeln
§ Jeder Schwimmer ist für das Zählen der Bahnen selbst verantwortlich
§ Nach der geschwommenen Distanz erfolgt die Zeitnehmung, sobald der erste Körperteil die Wand berührt
Laufen:
§ Das Laufen erfolgt als eigenständiger Bewerb im benachbarten Leichtathletikstadion auf einer 400m Tartanbahn
§ Wettkampfteilnehmer dürfen:
o nicht mit nacktem Oberkörper laufen.
o nicht ohne der, vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Startnummer (auf der Körpervorderseite) laufen.
o nicht die Laufstrecke zum eigenen Vorteil verlassen.
o nicht andere Wettkampfteilnehmer auf der Laufstrecke behindern.
§ Gestartet wird der abschließende Lauf als „Jagdrennen": Die Teilnehmer gehen mit dem jeweiligen Vorsprung des Schwimmens auf die Laufstrecke. Die Reihenfolge des Zieleinlaufes ist somit auch der Rangreihenfolge des Bewerbes.
§ Jeder Läufer ist für das Zählen seiner Runden selbst verantwortlich.
Duschen & Toiletten
Es sind Sanitäranlagen, Toiletten und Duschen sowohl im Naturbad Amstetten als auch im Stadion vorhanden.
Erste Hilfe
Es befindet sich ein Team aus Ärzten vor Ort, um erste Hilfe zu gewährleisten.
Proteste
Ein Protest kann WettkampfteilnehmerInnen (bei Minderjährigen auf jeden Fall in Vertretung einer volljährigen Person) bzw ermächtigten Personen in Vertretung von WettkampfteilnehmerInnen (z.Bsp. ein Vereinsfunktionär) eingebracht werden.
Ein Protest kann eingebracht werden gegen:
a. die eigene Disqualifikation (ausgenommen bei Gewissenentscheidungen)
b. die Startberechtigung von anderen WettkampfteilnehmerInnen
c. vermeintliche Fehler des Veranstalters oder der Wettkampfleitung
d. die inoffizielle Ergebnisliste bzw. die Zeitnehmung
Proteste müssen grundsätzlich schriftlich und mit Hinterlegung einer Protestgebühr in der Höhe von € 25,- und unter Angabe eines genau formulierten Protestgrundes beim Vorsitzenden der Wettkampf-Jury eingebracht werden. Die Protestgebühr wird refundiert, falls dem Protest stattgegeben wird. Proteste gegen "Gewissensentscheidungen" können nicht eingebracht werden. Gewissensentscheidungen sind Kampfrichterentscheidungen auf Grund von wahrgenommenen Regelverstößen, deren Nichtigkeit nicht bewiesen werden kann (z.Bsp.grobe Beleidigung gegen KR, grobe Unsportlichkeiten udgl.)